Informationen für geflüchtete Familien aus der Ukraine

Informationen zu geflüchteten Familien aus der Ukraine

1. NZFH - BERATUNG UND INFORMATIONEN FÜR FAMILIEN AUS DER UKRAINE

Das NZFH hat eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtigen Informationen für Schwangere und Familien auf Ukrainisch zusammengestellt. Außerdem erhält die Auflistung auch Angebote auf Russisch und Englisch, da viele Geflüchtete aus der Ukraine diese Sprachen beherrschen. Die Liste wird ständig aktualisiert.

Übersicht Angebote NZFH

Auch auf dem Instagram-Kanal des NZFH finden Sie nun kurze Hinweise zu Infos und Beratungen für Menschen mit Fluchthintergrund aus der Ukraine incl. Übersetzung: https://www.instagram.com/elternsein_info

2. Hessen - Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Infos aus Hessen:

- Telefonhotline, FAQ zur Lage in der Ukraine, zu Hilfsmaßnahmen/Unterstützungsangeboten, Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen, Kontakt: hessische Ausländerbehörden, ukrainisches Generalkonsulat FFM, Behördennummer, auf Deutsch und Ukrainisch https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine

Oder auch Hinweise und Tipps für Eltern und für die Kinderbetreuung zum Umgang mit der Situation unter https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/fruehkindliche-bildung/mama-was-ist-krieg oder beim DKJS https://www.dkjs.de/aktuell/meldung/news/wie-erklaert-man-kindern-krieg

3. Bundesstiftung Mutter und Kind 

Schwangere Frauen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und aufgrund ihrer Notlage einen Antrag auf Unterstützungsleistungen stellen, erfüllen grundsätzlich die Antragsvoraussetzung des "ständigen Aufenthalts" in der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorlage des (in aller Regel) Ukrainischen Passes mit dem entsprechenden EU-Einreisestempel im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei den Schwangerschaftsberatungsstellen ist ausreichend. Ein Informationsblatt auf Ukrainisch finden Sie hier.

Zentrale Einrichtung für Hessen, die die Mittel im Sinne der Bundesstiftung verwaltet, ist die „Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.“ , die selbst keine Anträge auf Unterstützung entgegennehmen. Die örtlichen Schwangerenberatungsstellen sind zuständig für die Beratung und die Antragstellung vor Ort. https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

4. Informationen des BMI

Unter www.bmi.bund.de/ukraine sind die aktuellen Informationen zu Regelungen zum Aufenthaltsstatus für ukrainische Flüchtlinge zusammengefasst, dazu zählen auch Hinweise zu Krankenversicherungsschutz, medizinische Versorgung u.a. Am 3. März 2022 haben sich die europäischen Innenministerinnen und Innenminister auf eine rasche und vereinfachte Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in allen EU-Staaten verständigt. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten so einen vorübergehenden Schutz in der EU für ein Jahr, der verlängerbar ist auf bis zu drei Jahre. Auch Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine bspw. mit einem Daueraufenthaltsrecht gelebt haben, brauchen kein Asylverfahren zu durchlaufen. Die erforderlichen Umsetzungsregelungen im deutschen Recht werden derzeit erarbeitet. Ein Informationsblatt finden Sie hier.